Professioneller Umgang mit Nähe und Grenzen

     

    Tagesschule Münchenbuchsee

    Professioneller Umgang mit Nähe und Grenzen

    Dieses Konzept ist im Jahr 2016 in Zusammenarbeit mit dem Bereich Sexualpädagogik der Berner Gesundheit entstanden und im Jahr 2024 überarbeitet worden.

    Version 2.0
    November 2024

     

    Einführung

    In Tagesschulen werden Kinder ab dem Eintritt in den Kindergarten und Schülerinnen und Schüler bis zur 9. Klasse betreut. Durch die grosse Altersspanne begegnen Mitarbeitende verschiedenen Ausdrucksformen kindlicher Sexualität. Nicht nur im Elternhaus und in der Schule, sondern auch in der Tagesschule ist eine ergänzende Sexualerziehung und Förderung der Körperwahrnehmung deshalb von Bedeutung für die Entwicklung des Kindes. 

    Betreuungspersonen vermitteln den Kindern und Jugendlichen eine positive Einstellung zu ihrem Körper und unterstützen sie dabei mit Sexualität verantwortungsvoll und selbstbestimmt umzugehen. Damit leisten die Betreuungspersonen einen wichtigen Beitrag zur Prävention von sexuellen Grenzverletzungen.

    Die Mitarbeitenden der Tagesschule sind dem seelischen und körperlichen Wohl der ihnen anvertrauten Kinder verpflichtet. Das Recht der Kinder auf Integrität, Privat- und Intimsphäre wird geschützt. Die Beziehungsgestaltung spielt eine entscheidende Rolle für das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen in der Tagesschule. Der professionelle Umgang mit Nähe und Grenzen ist essentiell, um ein vertrauensvolles, respektvolles und lernförderliches Klima schaffen zu können.

    Die aufgeführten Handlungsleitsätze und Regeln geben den Mitarbeitenden Orientierung und Sicherheit in der sexualpädagogischen Arbeit. Sie tragen dazu bei, Grenzverletzungen zu verhindern oder möglichst früh zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

    Alle Mitarbeitenden sind vor Stellenantritt über die geltenden Regeln und Handlungsleitsätze informiert. Sie unterschreiben einen Verhaltenskodex und verpflichten sich, diesen einzuhalten. Zusätzlich reichen alle Mitarbeitenden während des Anstellungsprozesses einen Sonderprivatauszug ein, welcher ein Berufs-, Tätigkeit- oder Kontakt- und Rayonverbot aufzeigen würde, wenn dieses zum Schutz von Minderjährigen erlassen wurde.

    Treten trotz dieser Regeln Unsicherheiten oder Grenzverletzungen auf, werden diese Situationen mit der Tagesschulleitung besprochen. Als weitere Ansprechpersonen stehen die Schulsozialarbeitenden und Fachpersonen externer Fachstellen (siehe Adressen von Fachstellen) zur Verfügung. Die Tagesschulleitung entscheidet über das weitere Vorgehen und leitet, wenn nötig, Massnahmen ein. 

     

    1.    Grundsätze zum Umgang mit Nähe und Grenzen

    Die Tagesschule legt grossen Wert auf einen natürlichen und herzlichen Umgang mit den Kindern. Angemessener körperlicher Kontakt (trösten, beruhigen, bei der Hand nehmen, etc.) ist Teil der täglichen Arbeit mit den Kindern.

    Betreuen Mitarbeitende ein einzelnes Kind, geschieht dies immer in Absprache mit den anderen Betreuungspersonen. Der Raum ist einsehbar und die Türen bleiben, wenn möglich, offen.

    Auf kulturelle und familiäre Werte und Eigenheiten nehmen die Mitarbeitenden Rücksicht.

    Wenn es um den Umgang mit Nähe und Grenzen gegenüber Kindern geht, liegt die Verantwortung immer bei den Mitarbeitenden. Sie sorgen dafür, dass die Grenzen zu den Kindern jederzeit eingehalten und die Intimsphäre geschützt ist. Sie schaffen so eine Vertrauensbasis für den Kontakt zu den Kindern.

    2.    Handlungsleitsätze und Regeln
    2.1.   Wir fördern ein positives Körpergefühl

     Ein positives Körpergefühl ist wichtig für die Entwicklung eines guten Selbstwertgefühls. Mit Spielen und Bewegung fördern die Betreuungspersonen die körperliche Wahrnehmungsfähigkeit unter Einbezug aller Sinne.

     Kinder, die Ihren Körper als wertvoll erleben, werden ihn besser schützen.

    2.2.   Wir fördern das Wahrnehmen und Ausdrücken von Gefühlen

    Die Mitarbeitenden nehmen die Gefühle der Kinder ernst.

    Die Kinder werden motiviert über ihre positiven und negativen Gefühle zu sprechen und die Gefühle der anderen wahrzunehmen. Beispiel: Bei der Auflösung von Streitsituationen teilen sich die Kinder gegenseitig die Gefühle mit und äussern ihre Wünsche für die Beendigung des Streites. Wiedergutmachungen sind Teil der Streitlösung und des Tagesschulalltags. Die Betreuungspersonen fordern Wiedergutmachungen ein und unterstützen die Kinder bei der Umsetzung.

    Den Kindern wird ausserdem genügend Raum und Zeit geboten, um in Rollenspielen Erlebtes zu verarbeiten.

    Kinder, die ihren Gefühlen vertrauen, werden Grenzverletzungen schneller wahrnehmen und Hilfe holen.

    2.3.   Wir sprechen über Sexualität

    Es ist die Aufgabe der Eltern[1] und der Schule die Kinder aufzuklären. Die Tagesschule sieht ihre Rolle in einer ergänzenden Sexualerziehung. Stellen die Kinder in der Tagesschule konkrete Fragen, beantworten die Betreuungspersonen diese altersgerecht. Die Tagesschulstandorte verfügen über einheitliche Literatur zur Thematik, die bei Bedarf eingesetzt werden kann.

    Die Geschlechtsteile werden von allen Betreuungspersonen korrekt und einheitlich benannt. Die Benennung wird im Team schriftlich festgehalten.

    Die Kinder dürfen ein adäquates Vokabular zum Thema Sexualität verwenden. Die Betreuungspersonen erlauben keine abwertenden oder sexistischen Begriffe und Gesten. Kleinere Kinder werden davor geschützt, Gespräche und Ausdrücke mitzubekommen, die sie überfordern.

    Kinder, die über eine Sprache zu Körper und Sexualität verfügen, sind eher in der Lage bei Grenzverletzungen zu sagen, was passiert ist.

    2.4.   Wir geben den sexuellen Ausdrucksformen von Kindern Raum

    Körpererkundungen bei jüngeren Kindern:

    Das Entdecken des eigenen Körpers gehört zur normalen Entwicklung eines Kindes. In der Tagesschule gibt es dazu klare Regeln zum Schutze der Kinder. Es ist Aufgabe der Betreuungspersonen, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und diskret einzugreifen.

    Sinnlichkeit, und angemessene körperliche Erfahrungen helfen den Kindern ein gutes Körper- und Selbstwertgefühl zu entwickeln.


    2.5.   Wir respektieren die Intimsphäre der Kinder

    Medizinische Hilfestellungen:
    Ein krankes oder verletztes Kind bekommt von Betreuungspersonen medizinische Hilfestellungen in einsehbaren Räumen. Das Kind wird über die Handlungen informiert und vor neugierigen Blicken geschützt. Behandlungen im Intimbereich sind nur nach Absprache mit den Eltern gestattet. Die Eltern werden über die getroffenen Massnahmen informiert.
    In Notfällen leisten die Betreuungspersonen die notwendige erste Hilfe bis zum Eintreffen der medizinischen Fachpersonen.

    Hilfestellungen bei Spiel und Sport:
    Die Kinder werden dazu angeleitet, sportliche Übungen und Bewegungen eigenständig auszuführen, damit die Eigenwahrnehmung und das Selbstvertrauen gestärkt werden. Wenn nötig leisten Betreuungspersonen passive Hilfestellungen (Räuberleiter, etc.). Berührungen der Intimbereiche (inkl. Gesäss) sind nicht gestattet.

    Toilettengang:
    Kinder werden angeleitet selbstständig aufs WC zu gehen. Die Betreuungspersonen begleiten die Kinder nur auf die Toilette, wenn sie Hilfe anfordern. Die Mitarbeitenden lassen die Eingangstüren zu den Toilettenanlagen offen und informieren die anderen Betreuungspersonen über die Hilfestellung. Die Eltern erhalten ebenfalls eine Rückmeldung.

    Baden / Wasserspiele:
    Beim Besuch der Badeanstalt tragen die Kinder Badekleider. Sie ziehen sich eigenständig in der Umkleidekabine.um. Die Betreuungspersonen betreten die Umkleidekabine während des Umkleidens nur in Notsituationen.
    Bei Wasserspielen in der Tagesschule tragen die Kinder vorzugsweise ebenfalls Badekleider, mindestens jedoch Unterwäsche und T-Shirt (wenn keine Badekleider zur Verfügung stehen). Die Betreuungspersonen sorgen dafür, dass sich die Kinder an einem geschützten Ort umziehen können.

    Angemessene Kleidung:
    Die Mitarbeitenden weisen Kinder/Jugendliche darauf hin, wenn sie nicht angemessen gekleidet sind. Bei Bedarf werden die Eltern informiert.

    Bildmaterial und Videos:
    Fotos und Videos von Kindern und Jugendlichen werden lediglich für berufliche Zwecke gemacht (Dokumentationen, Jahresbericht, etc.). Dafür wird ausschliesslich das Tagesschulhandy gebraucht. Das Fotografieren und Filmen mit privaten Geräten und für private Zwecke (Handy, PC, soziale Plattformen im Netz) ist den Mitarbeitenden sowie den Kindern und Jugendlichen untersagt. Vor Veröffentlichungen von Bildmaterial auf denen Kinder erkennbar sind, muss das Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten eingeholt werden.

    Kinder, die erleben, dass ihre Grenzen respektiert werden, können unerwünschte Körperkontakte eher zurückweisen.


    2.6.   Wir fördern einen respektvollen Umgang mit Grenzen

    In der Tagesschule lernen die Kinder ihre eigenen Grenzen zu wahren und die der anderen Kinder zu respektieren. Betreuungspersonen ermuntern die Kinder, ihren eigenen Wahrnehmungen zu trauen und unterstützen das NEIN zu ungewolltem Körperkontakt.

    STOPP-Regel:
    Die Betreuungspersonen führen die Kinder in die STOPP-Regel ein. Bei Grenzverletzungen jeglicher Art können die Kinder laut und deutlich STOPP sagen und dem Gegenüber signalisieren, dass die Grenze erreicht ist. Die Betreuungspersonen werden ebenfalls auf die Situation aufmerksam.

    Grenzverletzendes Verhalten:
    Kinder, die zu grenzverletzendem Verhalten neigen (Bedrängen, ungewollter Körperkontakt, abwertende Sprache, etc.) werden von den Betreuungspersonen darauf aufmerksam gemacht und dazu angeleitet, die Grenzen der anderen zu respektieren. Bei Bedarf werden die Eltern einbezogen.

    Kinder, die auf unangemessenes Verhalten eine Reaktion bekommen, haben die Chance ihr Verhalten zu ändern und im Umgang mit anderen sensibler zu werden.

    2.7.   Wir erachten alle Geschlechter als gleichwertig

    Die Betreuungspersonen hinterfragen und reflektieren Geschlechterrollen regelmässig. Dadurch wird vermieden, dass bestimmte Arbeiten oder Spiele in der Tagesschule einem bestimmten Geschlecht zugeteilt werden.
    Die Kinder und Jugendlichen sollen die Möglichkeit haben, sich in der Tagesschule ihre Vorbilder selbst auszusuchen, unabhängig vom Geschlecht.
    Sexistische Äusserungen von Kindern und Jugendlichen werden nicht geduldet. In wiederholten Fällen wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht.

    Kinder und Jugendliche, die alle Geschlechter als gleichwertig betrachten, erkennen ausbeuterische Situationen besser und sind eher in der Lage, sich dagegen zu wehren.


    2.8.   Wir fördern den Respekt vor der Vielfalt der sexuellen Orientierung

    Die Betreuungspersonen vermitteln den Kindern, dass es betreffend sexueller Ausrichtung kein Richtig oder Falsch gibt und leben Toleranz vor. Diskriminierende Äusserungen von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf sexuelle Orientierung werden nicht geduldet. In wiederholten Fällen wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht.

    Kinder, welche eine tolerante Haltung gegenüber der Vielfalt sexueller Ausrichtungen erleben, haben die besseren Voraussetzungen, Vielfalt als Chance anzuerkennen.


    3.    Betreuungspersonen sind Vorbilder

    Betreuungspersonen

    • sprechen angemessen und respektvoll
    • nehmen die Gefühle der Kinder ernst und sprechen mit ihnen darüber
    • wahren die eigenen und die individuellen Grenzen der Kinder
    • tauschen sich aus, wenn sie sich durch das Verhalten eines Kindes/Jugendlichen oder einer erwachsenen Person irritiert fühlen
    • holen sich bei Bedarf Hilfe bei Fachpersonen
    • verhalten sich professionell und korrekt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen