Betriebskonzept der Tagesschule pdf

    Betriebskonzept für die Tagesschule Münchenbuchsee TSM

    I. Organisatorischer Teil

    1. Organe der Tagesschule 1

    Organe der Tagesschule sind

    a) die Bildungskommission

    b) die Leitung Bildung

    c) die Leitung der Tagesschule

    d) die Betreuungspersonen

    e) die Konferenz der Betreuungspersonen

    2. Verantwortlichkeiten

    Bildungskommission 1 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Die Bildungskommission ist namentlich zuständig für

    a) die Aufsicht über die Tagesschule,

    b) die Anstellung der Leitung der Tagesschule,

    c) das Betriebskonzept,

    d) das Informationskonzept,

    e) die Beratung des Voranschlages zuhanden des Gemeinderates,

    f) die Ablehnung der Aufnahme in die Tagesschule in besonderen Fällen und während des Schuljahres,

    g) den Ausschluss von Kindern aus der Tagesschule (Art. 28 VSG)

    Die Bildungskommission ist für das Reporting der Gemeinde an die Erziehungsdirektion des Kantons Bern und die Information des Gemeinderates über die Controllingergebnisse verantwortlich.

    2.1 Leitung der Tagesschule 1 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Die Leitung der Tagesschule ist namentlich zuständig für

    a) die Antragstellung an die Bildungskommission, was das Betriebskonzept, das Informationskonzept, den Voranschlag, die Ablehnung von Gesuchen um Aufnahme in die Tagesschule und den Ausschluss von Kindern aus der Tagesschule anbelangt,

    b) die Anstellung der Betreuungspersonen,

    c) alle administrativen, finanziellen, personellen und pädagogischen Belange der Tagesschule,

    d) die Erbringung des Tagesschul-Angebotes im Rahmen des Betriebskonzeptes,

    e) die Information im Rahmen des Informationskonzeptes,

    f) die Bewilligung der Aufnahme in die Tagesschule in besonderen Fällen und während des Schuljahres,

    g) die Führung der Betreuungspersonen und die Leitung der Konferenz der Betreuungspersonen,

    h) die Zusammenarbeit mit den Schulleiterinnen und Schulleitern

    i) die Organisation der internen Weiterbildung,

    j) die Beratung der Betreuungspersonen in Fragen der persönlichen Weiterbildung,

    k) die Tätigung von Ausgaben entsprechend dem jeweils gültigen Voranschlag der Einwohnergemeinde

    l) die Rechnungsstellung an die Eltern gemäss kantonalem Tarif und gemeindeeigenen Bestimmungen.

    Der Leitung der Tagesschule obliegt das Reporting über die erbrachten Leistungen an die Bildungskommission und zuhanden der Erziehungsdirektion des Kantons Bern.

    2.2 Betreuungspersonen 2 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Die Betreuungsarbeit der Tagesschule wird von Personen mit pädagogischer beziehungsweise sozialpädagogischer Ausbildung und von Personen geleistet, welche über Erfahrung und Grundkompetenzen im Umgang mit Kindern verfügen.

    2.3 Konferenz der Betreuungspersonen

    Die Konferenz der Betreuungspersonen befasst sich insbesondere mit der Umsetzung der pädagogischen Grundsätze und mit Fragen der Organisation, der Zusammenarbeit und der Weiterentwicklung. Sie tritt auf Einladung der Tagesschulleitung zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern.

    2.4 Führung der Tagesschule und der Tagesschulleitung 2 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Die Bildungskommission ist für die strategische Führung der Tagesschule verantwortlich. Ansprechperson ist das Präsidium der Bildungskommission.

    Die geschäftsführende Schulleitung ist für die fachliche und personelle Führung der Tagesschulleitung verantwortlich.

    3. Betriebsorganisation

    3.1 Betreuungsangebot 2

    Die Tagesschule umfasst bei genügender Teilnehmerzahl von Montag bis Freitag die folgenden Betreuungseinheiten:

    - Morgenbetreuungseinheiten:              07.00 - 08.15 Uhr, 75 Minuten, Morgenessen / Freizeitbetreuung

    - Mittagsbetreuungseinheit:                  11.50 - 13.30 Uhr, 100 Minuten, Mittagessen / Freizeitbetreuung

    - Nachmittagsbetreuungseinheiten:      13.30 - 14.15 Uhr, 45 Minuten, Aufgaben- und Freizeitbetreuung

                                                                 14.15 - 15.10 Uhr, 55 Minuten, Aufgaben- und Freizeitbetreuung

                                                                 15.10 - 16.10 Uhr, 60 Minuten, Aufgaben- und Freizeitbetreuung

                                                                 16.10 - 17.00 Uhr, 50 Minuten, Aufgaben- und Freizeitbetreuung

                                                                                17.00 - 18.00 Uhr, 60 Minuten, Freizeitbetreuung

            Während den Schulferien  bleibt die Tagesschule geschlossen.

            Die Tagesschule kann pro Schuljahr während maximal dreier Schultagen geschlossen werden (z.B. Teilnahme an Personalanlässen der Gemeinde, Inventur).

    An den unterrichtsfreien Tagen des Zyklus 1 und 2  können alle Tagesschulkinder durchgehend von 7.00 – 18.00 Uhr in der Tagesschule betreut werden. Diese Regelung gilt nicht für den Freitag nach Auffahrt und nur für unterrichtsfreie Tage, die die gesamte Kindergarten- und Primarstufe betreffen.

    Für Kinder, die an der Tagesschule angemeldet sind, werden keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.

    Kinder, die nicht an der Tagesschule angemeldet sind, können kostenpflichtig betreut werden.

    3.2 Räumlichkeiten 3 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Die Gemeinde stellt der Tagesschule in einer Schulanlage oder in der Nähe einer solchen Anlage geeignete, möglichst gemeindeeigene Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Räumlichkeiten und Einrichtungen müssen den gesetzlichen Vorschriften insbesondere bezüglich Sicherheit, Brandschutz und Wohnhygiene entsprechen.

    Soweit mit dem Betrieb der Volksschule vereinbar, sollen die Aussenanlagen, Turnhallen und Schulräume der Volksschule im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle mitbenützt werden können.

    3.3 Gruppengrössen

    Einer Betreuungsperson werden in der Regel max. 10 Kinder zugeteilt.

    3.4 Anmeldung 3 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Die Anmeldung zur Teilnahme an der Tagesschule erfolgt verbindlich für das ganze nachfolgende Schuljahr. Der Anmeldeschluss ist zwei Wochen nach Erhalt des Stundenplanes.

    In Ausnahmefällen können Anmeldungen auch nach dem Anmeldetermin berücksichtigt werden, namentlich bei Neuzuzügen. Die Erziehungsberechtigten reichen der Leitung der Tagesschule frühzeitig ein begründetes Gesuch ein.

    3.5 Abmeldung 

    In Ausnahmefällen können Kinder von der Tagesschule abgemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten reichen der Leitung der Tagesschule mindestens 2 Monate im Voraus ein begründetes Gesuch ein.

    3.6 Änderung der Betreuungszeiten 

    In Ausnahmefällen können die Betreuungszeiten geändert werden, namentlich bei Stundenplanänderungen. Die Erziehungsberechtigten reichen bei der Leitung Tagesschule frühzeitig ein begründetes Gesuch ein.

    3.7 Absenzen 

    Für die vertraglich erfassten Betreuungszeiten gilt die Teilnahmepflicht. Die Eltern sind verpflichtet, die Absenzen ihrer Kinder der Tagesschule so früh wie möglich mitzuteilen.

    3.8 Schulweg und Begleitung 4 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Der Schulweg von zu Hause zur Tagesschule und von der Tagesschule nach Hause ist in der Verantwortung der Eltern.

    Für die Zeit zwischen dem ordentlichen Unterricht und den Tagesschulangeboten bleibt die Obhutspflicht der Gemeinde resp. der Schule gegenüber den Kindergarten- und Schulkindern ununterbrochen bestehen. Die Gemeinde ist verantwortlich für den sicheren Transfer der Kinder.

    Kinder des Zyklus 1 sind ab einer gewissen Distanz zu begleiten. Ebenfalls begleitet wird der Weg zwischen den verschiedenen Standorten der Tagesschule. In der Regel ist der selbständige Wechsel zwischen den schulischen Angeboten für Kinder ab Zyklus 2 zumutbar. Bei Wunsch nach Begleitung von älteren Kindern stellen die Elern ein Gesuch zuhanden der Leitung der Tagesschule.

    Die Leitung der Tagesschule organisiert den Transport und entscheidet über die Durchführung der Begleitung.

    Die Übernahme der Fahrkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel durch die Gemeinde richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeinde.5 (Verordnung über die Einteilung der Schülerinnen auf die Kindergärten oder Schulen und die Rückerstattung der Fahrkosten). Die Eltern stellen dem Schulsekretariat einen Antrag für die Kostenübernahme.

    3.9 Privatschulen, Schulen mit Subvention der GEF 4 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Die Tagesschule Münchenbuchsee steht auch Kindergarten- und Schulkindern offen, die eine Privatschule besuchen. Der Betrieb der Tagesschule (z.B. Betreuungszeiten) richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen der Kinder, die die Volksschule Münchenbuchsee besuchen. Die Bemessung der Gebühren erfolgt für Kinder aus der Volksschule wie aus Privatschulen gleich, selbst dann, wenn die Kosten für die Betreuung der Kinder aus Privatschulen nicht über den Lastenausgleich abgerechnet werden können. Der Transfer von der Privatschule zur Tagesschule und zurück geht zu Lasten der Eltern.

    Wenn Kinder einer durch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) subventionierten Schule bzw. Institution die Tagesschule Münchenbuchsee besuchen und deshalb besondere Massnahmen getroffen werden, so werden diese in einer Vereinbarung zwischen der Tagesschule und den Eltern oder der Schule oder der GSI geregelt.

    4. Personalbedarf 4 (2. Teilrevison vom 29. April 2015)

    Der Personalbestand ist bezüglich Zahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Betreuungsbedürfnisse der Kinder abzustimmen. Die kantonalen Vorschriften sind einzuhalten.

    5. Finanzierung

    5.1 Allgemeines

    Die Finanzierung der Tagesschule richtet sich nach dem Reglement über die Tagesschule und nach der kantonalen Tagesschulverordnung. Mittel, welche über die effektiven Kosten hinaus zum Lastenausgleich zugelassen werden, sind für Tagesschulzwecke zu verwenden.

    5.2 Gebührenerhebung 6,7 (1. Teilrevision: BIKO vom 30.04.2014 und GR vom 17.06.2014) (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Die Bestimmungen über die Gebührenerhebung sind im Reglement über die Tages- schule Münchenbuchsee enthalten. Als Ausnahmen werden definiert:

    Keine Gebühren für Betreuung und Verpflegung werden erhoben: für die letzte Woche vor den Sommerferien, bei Landschulwochen oder Lager. Wenn ein Kind wegen Krankheit oder Unfall die Tagesschule länger als an 5 aufeinanderfolgenden Schultagen nicht besucht, werden ab dem 6. Tag keine Kosten mehr verrechnet (Arztzeugnis erforderlich).

    Liegt ein von der Schulleitung bewilligtes Urlaubsgesuch vor, werden die Kosten für zwei Wochen des Urlaubs verrechnet und ab der dritten Woche erlassen.

    Die Gebührenreduktion vor den Sommerferien erfolgt als pauschale Kompensation für schulbedingte Absenzen. Sie wird nur denjenigen Eltern gewährt, denen für das letzte Quartal im Schuljahr eine Rechnung ausgestellt wird. Bei Austritt aus der Tagesschule während des Schuljahres erlischt der Anspruch auf die Gebührenreduktion.

    5.3 Mittagsverpflegung Betreuungspersonen  7 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Die Bildungskommission bestimmt den Betrag, den die Betreuungspersonen für die Mittagsverpflegung bezahlen.

    II. Pädagogischer Teil

    1. Pädagogische Grundsätze 7 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Die Tagesschule ist ein schulergänzendes Betreuungsangebot für Kinder aller Schulstufen. Das Angebot fördert durch Betreuung, Erziehung und Bildung die ganzheitliche Entwicklung der Kinder.

    Die Tagesschule bietet den Kindern in einer familiären Umgebung ein kindgerechtes, unterstützendes und integratives Betreuungsangebot an. Im Zentrum aller Bemü- hungen steht das Wohl des Kindes.

    Die Kinder werden ganzheitlich wahrgenommen und individuell gefördert. Die Förderung der Selbständigkeit, der Sozialkompetenz und der geistigen und körperlichen Gesundheit ist ein zentrales Anliegen. Die Kinder beteiligen sich an den anfallenden Arbeiten in der Tagesschule. Die Betreuenden sorgen für klare Abläufe und die Ein- haltung der Prinzipien und der Regeln der Tagesschule.

    Das Leitbild der Tagesschule ist auf dasjenige der Volksschule abgestimmt.

    2. Sozialpädagogische Grundsätze

    Im Tagesschulangebot wird der sozialpädagogische Auftrag der Schule, die Kinder in der Sozialkompetenz zu fördern, weitergeführt. Das Bewusstsein, in einer Gemeinschaft zu leben und sich zu integrieren, wird durch die gemeinsam verbrachte Freizeit vertieft. Das Tagesschul-Angebot bietet Raum für soziale Lernprozesse.

    Die Durchmischung der Kindergruppen fördert die Integration anderssprachiger Kinder.

    3. Angebot

    3.1 Betreuungsangebot 8 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Es werden eine kindergerechte Freizeitgestaltung, ein Morgenessen, ein Mittagessen und eine Zwischenverpflegung sowie eine Aufgabenbegleitung angeboten.

    Aufgabenbegleitung: Die Kinder erledigen ihre Aufgaben nachmittags in der Tagesschule. Es stehen ihnen ein ruhiger Raum und Zeit zur Verfügung. Die Betreuenden begleiten die Kinder und unterstützen die selbständige und eigenverantwortliche Erledigung der Aufgaben.

    Freizeitbetreuung: Den Kindern stehen Zeit und Raum zum Spielen, zum Bewegen, zum Werken und zum Zurückziehen zur Verfügung. Die Betreuenden unterstützen die Kinder beim Realisieren von Ideen, ermöglichen naturnahe Erlebnisse und soziale Erfahrungen.

    Mahlzeiten: Die Mahlzeiten werden von den Kinder und den Betreuungspersonen gemeinsam eingenommen. Die Kinder helfen bei den anfallenden Arbeiten rund um die Mahlzeiten mit. Das Nahrungsmittelangebot ist nach anerkannten Ernährungs- grundsätzen zusammengestellt, ist abwechslungsreich und kindgerecht.

    Gesundheitsförderung: Den Kindern wird der verantwortungsbewusste Umgang mit der eigenen Gesundheit vorgelebt, damit für sie gesundheitsfördernde Verhaltensweisen (Ernährung, Bewegung, soziale Kontakte) alltäglich werden.

    Ältere Schülerinnen und Schüler: Für die älteren Schülerinnen und Schüler (insb. ab Sekundarstufe I) kann ein speziell auf sie ausgerichtetes Betreuungsangebot durchgeführt werden.

    3.2 Konstanz des Angebotes

    Dem Gemeinschaftserlebnis in der Gruppe wird grosser Wert beigemessen. Damit die Kinder ihren Platz finden und sich ein gutes soziales Klima entwickeln kann, wird eine grösst mögliche Konstanz in den Kindergruppen und bei den Lehr- und Betreuungspersonen angestrebt. Die Anmeldung ist daher für ein Schuljahr verbindlich.

    4. Zusammenarbeit, Team

    4.1 Zusammenarbeit 9 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Die Leitung der Tagesschule arbeitet eng mit den Schulleitungen zusammen. Die Betreuungspersonen und die Leitung pflegen den Austausch mit den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften und stehen für Fragen zur Verfügung.

    Eine gute Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist die Grundlage für eine optimale Betreuung und Förderung der Kinder. Leitung und Team legen Wert auf eine transparente Haltung gegenüber den Erziehungsberechtigten. Diese sind jederzeit willkommen in der Tagesschule. Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten am jährlich stattfindenden Elternanlass und durch die quartalsweisen Elternbriefe. Für persönliche Anliegen können die Erziehungsberechtigten ein Gespräch verlangen.

    Die Tagesschule arbeitet ausserdem mit der Schulsozialarbeit, dem Sozialdienst, den familienergänzenden Betreuungseinrichtungen und mit anderen Institutionen der Gemeinde zusammen.

    4.2 Team  9 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Das Team der Tagesschule setzt sich engagiert und motiviert für die Qualität des Angebotes ein. In Teamarbeit wird das pädagogische Konzept umgesetzt.

    Die Gemeinde ist zuständig für die Ausbildung des Personals an der Tagesschule, damit die Mitarbeitenden die notwendigen Kompetenzen erlangen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Leitung definiert die Anforderungen und organisiert die Massnahmen.

    5. Infrastruktur 9 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Die Räumlichkeiten und Einrichtungen sind den Bedürfnissen der Kinder angepasst. Es ist ausreichend Platz für Gemeinschaftsaktivitäten, Rückzug und Aktivitäten im Freien vorhanden.

    Der Innenbereich ist kindgerecht eingerichtet, hell und wohnlich. Es stehen mindestens zwei Räume zur Verfügung. Die Innenräume sind multifunktionell und liegen nahe beieinander, damit die Aufsicht gewährleistet ist.

    Die Aussenräume sind durch die Kinder gefahrlos und selbständig erreichbar. Der Standort ist so gewählt, dass die Aufsicht in den Aussenräumen wahrgenommen werden kann.

    III. Rechtlicher Teil

    1. Kantonale Vorschriften 10 (2. Teilrevision vom 29. April 2015)

    Im Übrigen gelten die Vorgaben des Volksschulgesetzes11 (VSG vom 19.03.1922, BSG 432.210) und der Tagesschulverordnung12 (TSV vom 29.05.2008, BSG 432.2112) des Kantons Bern.

    2. Genehmigung

    Die Zentralschulkommission hat das Betriebskonzept gestützt auf Art. 8 Abs. 3 Bst. a des Reglements über die Tagesschule genehmigt. Mit Inkrafttreten dieses Betriebs- konzepts wird die Fassung vom 12. Dezember 2008 ersatzlos gestrichen.

    Am 9. Juni 2010 genehmigte die Zentralschulkommission Änderungen des Betriebskonzepts.

           Die 1. Teilrevision des Betriebskonzeptes wurde an der BIKO-Sitzung vom 30. April 2014 genehmigt. Der Gemeinderat genehmigte am 16. Juni 2014 das Finanzielle. Die       1. Teilrevision tritt auf das Schuljahr 2014/2015, d.h. per 1. August 2014 in Kraft.

           Die 2. Teilrevision des Betriebskonzeptes wurde an der BIKO-Sitzung vom 29. April 2015 genehmigt. Die 2. Teilrevision tritt auf das Schuljahr 2015/2016, d.h. per 1. August 2015 in Kraft.

    Die Totalrevision des Betriebskonzeptes wurde an der BIKO-Sitzung vom 29. April 2020 genehmigt und tritt auf das Schuljahr 2020/2021, d.h. per 1. August 2020 in Kraft.

     

       

    Münchenbuchsee, 29. April 2020

    Bildungskommission

     

    Präsident: sig Patrick Imhof, Sekretariat: sig: Marianne Müller