Betriebskonzept der Tagesschule pdf

    Betriebskonzept für die Tagesschule Münchenbuchsee TSM

    I. Organisatorischer Teil

    1. Organe der Tagesschule
    Organe der Tagesschule sind
    a) die Bildungskommission
    b) die Leitung Bildung
    c) die Leitung der Tagesschule
    d) die Konferenz der Betreuungspersonen

    2. Verantwortlichkeiten
    2.1. Bildungskommission
    Die Bildungskommission ist namentlich zuständig für
    a) die Aufsicht über die Tagesschule
    b) das Betriebskonzept
    c) das Informationskonzept
    d) die Beratung des Voranschlages zuhanden des Gemeinderates
    e) den Ausschluss von Kindern aus der Tagesschule (Art. 28 VSG)
    f) die Bewilligung der Betreuungseinheiten (je nach Kinderzahl)

    Die Bildungskommission ist für das Reporting der Gemeinde an die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern und die Information des Gemeinderates über die Controllingergebnisse verantwortlich.

    2.2. Leitung Bildung
    Die Leitung Bildung ist namentlich zuständig für
    a) Anstellung der Tagesschulleitung
    b) Führung der Tagesschulleitung in fachlicher und personeller Sicht

    2.3. Leitung der Tagesschule
    Die Leitung der Tagesschule ist namentlich zuständig für
    a) die Antragstellung an die Bildungskommission, was das Betriebskonzept, das Informationskonzept, das Budget, die betreuungsfreien Tage und den Ausschluss von Kindern aus der Tagesschule anbelangt
    b) die Anstellung der Mitarbeitenden der Tagesschule, in Absprache mit dem HR-Bereich
    c) alle administrativen, finanziellen, personellen und pädagogischen Belange
    der Tagesschule
    d) die Erbringung des Tagesschul-Angebotes im Rahmen des Betriebskonzeptes,
    e) die Information im Rahmen des Informationskonzeptes
    f) die Führung der Mitarbeitenden der Tagesschule und die Leitung der Konferenz der Betreuungspersonen
    g) die Zusammenarbeit mit den Schulleiterinnen und Schulleitern
    h) die Organisation der internen Weiterbildung
    i) die Beratung der Mitarbeitenden in Fragen der persönlichen Weiterbildung
    j) die Tätigung von Ausgaben entsprechend dem jeweils gültigen Voranschlag der Einwohnergemeinde
    k) die Rechnungsstellung an die Eltern gemäss kantonalem Tarif und gemeindeei-genen Bestimmungen
    l) die Bewilligung/Ablehnung des Gesuchs der Aufnahme in die Tagesschule und der Abmeldung von der Tagesschule während dem Schuljahr
    m) die Öffentlichkeitsarbeit

    Der Leitung der Tagesschule obliegt das Reporting an die Bildungskommission und zuhanden der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern über die erbrachten Leistungen.

    2.4. Betreuungspersonen
    Die Betreuungsarbeit der Tagesschule wird von Personen mit pädagogischer oder sozialpädagogischer Ausbildung geleistet und von Personen, welche über Erfahrung und Grundkompetenzen im Umgang mit Kindern verfügen.

    2.5. Konferenz der Betreuungspersonen
    Die Konferenz der Betreuungspersonen befasst sich insbesondere mit der Umsetzung der pädagogischen Grundsätze und mit Fragen der Organisation, der Zu-sammenarbeit und der Weiterentwicklung. Sie tritt auf Einladung der Leitung der Tagesschule zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern.

    3. Betriebsorganisation
    3.1. Betreuungsangebot
    Die Tagesschule umfasst bei genügender Teilnehmerzahl von Montag bis Freitag die folgenden Betreuungseinheiten:

     Morgenbetreuungseinheit  07.00 – 08.20 Uhr     80 Minuten  Morgenessen / Freizeitbetreuung
     Mittagsbetreuungseinheit   11.50 – 13.30 Uhr  100 Minuten  Mittagessen / Freizeitbetreuung
     Nachmittagsbetreuungseinheiten   13.30 – 14.15 Uhr  45 Minuten  Freizeitbetreuung
       14.15 – 15.05 Uhr  50 Minuten  Freizeitbetreuung
       15.05 – 16.05 Uhr  60 Minuten  Freizeitbetreuung / Verpflegung
       16.05 – 17.00 Uhr  55 Minuten  Freizeitbetreuung / Verpflegung
       17.00 – 18.00 Uhr  60 Minuten  Freizeitbetreuung


    Während den Schulferien bleibt die Tagesschule geschlossen.

    Die Tagesschule kann pro Schuljahr während maximal drei Schultagen geschlossen werden (z. B. Teilnahme an Personalanlässen der Gemeinde, Inventur).

    An den offiziellen unterrichtsfreien Tagen und Halbtagen des Zyklus 1 und 2 können alle Tagesschulkinder durchgehend von 7.00 – 18.00 Uhr in der Tagesschule betreut werden. Diese Regelung gilt nicht für den Freitag nach Auffahrt und nur für unterrichtsfreie Tage, die den gesamten Zyklus 1 und 2 betreffen.

    Für Kinder, die an der Tagesschule angemeldet sind, werden für die zusätzliche Betreuung an unterrichtsfreien Tagen keine Kosten in Rechnung gestellt.

    Kinder, die nicht an der Tagesschule angemeldet sind, können kostenpflichtig betreut werden.

    Vor den offiziellen Feiertagen schliesst die Tagesschule am Ende der regulären Betreuungseinheit.

    Vor den Ferien ist die Tagesschule bis um 18.00 Uhr geöffnet – fällt der 24. Dezember auf einen Werktag, ist die Tagesschule nur von 7.00-8.20 Uhr geöffnet.

    3.2. Gruppengrössen
    Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:10. Einer Betreuungsperson werden in der Regel max. 10 Kinder zugeteilt. Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf werden mit von der BKD festgelegten Faktoren gewichtet.

    3.3. Anmeldung, Abmeldungen und Änderungen der Betreuungszeiten
    Die Anmeldung zur Teilnahme an der Tagesschule erfolgt für das ganze nachfolgende Schuljahr. Der Anmeldeschluss ist zwei Wochen nach Erhalt des Stundenplanes. Eine Tagesschulanmeldung ist verbindlich. An- und Abmeldungen oder Änderung der Betreuungszeiten können nur in begründeten, triftigen Fällen nach dem Anmeldetermin berücksichtigt werden. Kann eine Betreuungseinheit mangels angemeldeter Kinder nicht durchgeführt werden, besteht seitens der Eltern kein Anspruch auf Ersatzleistung.

    Die Erziehungsberechtigten reichen der Tagesschulleitung mindestens 2 Monate im Voraus ein begründetes Gesuch ein.
    Die Kriterien sind im Anhang der Bildungsverordnung geregelt. Diese werden vom Gemeinderat genehmigt.

    3.4. Absenzen
    Für die vertraglich erfassten Betreuungszeiten gilt grundsätzlich die Teilnahmepflicht.

    Die Eltern sind verpflichtet, die Absenzen ihrer Kinder der Tagesschule so früh wie möglich mitzuteilen.

    3.5. Schulweg und Begleitung
    Der Schulweg von zu Hause zur Tagesschule und von der Tagesschule nach Hause liegt in der Verantwortung der Eltern.

    Für die Zeit zwischen dem ordentlichen Unterricht und den Tagesschulangeboten bleibt die Obhutspflicht der Gemeinde resp. der Schule gegenüber Kindern ununterbrochen bestehen. Die Gemeinde ist verantwortlich für den sicheren Transfer der Kinder.

    Kinder des Zyklus 1 werden auf dem Weg zwischen den verschiedenen Standorten der Tageschule begleitet.

    In der Regel ist der selbständige Wechsel zwischen den schulischen Angeboten für Kinder ab Zyklus 2 zumutbar.

    Die Übernahme der Fahrkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel durch die Gemeinde richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeinde. Die Eltern stellen dem Schulsekretariat einen Antrag auf Kostenübernahme.

    3.6. Privatschulen, Schulen mit Subventionen der GSI
    Die Tagesschule Münchenbuchsee steht auch Schülerinnen und Schülern offen, die eine Privatschule besuchen und in Münchenbuchsee wohnhaft sind. Der Betrieb der Tagesschule (z.B. Betreuungszeiten) richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen der Kinder der Volksschule Münchenbuchsee. Die Bemessung der Gebühren erfolgt für Kinder aus der Volksschule wie aus Privatschulen gleich, selbst dann, wenn die Kosten für die Betreuung der Kinder aus Privatschulen nicht über den Lastenausgleich abgerechnet werden können. Der Transfer von der Privatschule zur Tagesschule und zurück geht zu Lasten der Eltern.
    Wenn Kinder einer durch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) subventionierten Schule bzw. Institution die Tagesschule Münchenbuchsee besuchen und deshalb besondere Massnahmen getroffen werden, so werden diese in einer Vereinbarung zwischen der Tagesschule und den Eltern, der Schule oder der GSI geregelt.

    3.7. Öffentlichkeitsarbeit
    Um gegenüber der Öffentlichkeit sichtbar und transparent zu sein, präsentiert sich die Tagesschule auf verschiedenen Wegen. Dies geschieht durch:
    a)  einen aktuellen Internetauftritt
    b)  durch Schnuppernachmittage für interessierte Familien und Elternanlässe
    c)  durch die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Schule und der Gemeinde
    d)  durch Beiträge im Gemeindeblatt «Buchsi-Info»

    4. Personalbedarf
    Der Personalbestand ist bezüglich Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Betreuungsbedürfnisse der Kinder abzustimmen. Die kantonalen Vorschriften sind einzuhalten.

    5. Finanzierung
    5.1. Allgemeines
    Die Finanzierung der Tagesschule richtet sich nach dem Reglement über die Ta-gesschule und nach der kantonalen Tagesschulverordnung.

    5.2. Gebührenerhebung
    Die Bestimmungen über die Gebührenerhebung sind in der Bildungsverordnung enthalten. Als Ausnahmen werden definiert:

    Keine Gebühren für Betreuung und Verpflegung werden erhoben: für die letzte Woche vor den Sommerferien, bei Landschulwochen oder Lager.
    Wenn ein Kind wegen Krankheit oder Unfall die Tagesschule länger als an 5 aufeinanderfolgenden Schultagen nicht besucht, werden ab dem 6. Tag keine Kosten mehr verrechnet (Arztzeugnis erforderlich).
    Liegt ein von der Schulleitung bewilligtes Urlaubsgesuch vor, werden die Kosten für zwei Wochen des Urlaubs verrechnet und ab der dritten Woche erlassen.
    Die Gebührenreduktion vor den Sommerferien erfolgt als pauschale Kompensation für schulbedingte Absenzen. Sie wird nur denjenigen Eltern gewährt, denen für das letzte Quartal im Schuljahr eine Rechnung ausgestellt wird. Bei Austritt aus der Tagesschule während des Schuljahres erlischt der Anspruch auf die Gebührenreduktion.

    5.3. Mittagsverpflegung Betreuungspersonen
    Die Bildungskommission bestimmt den Betrag, den die Betreuungspersonen für die Mittagsverpflegung bezahlen. Der Betrag wird dem Lohn abgezogen.

    II. Pädagogischer Teil

    6. Pädagogische und Sozialpädagogische Grundsätze
    Die Tagesschule ist ein schulergänzendes Betreuungsangebot für Kinder aller Schulstufen. Das Angebot fördert durch Betreuung, Erziehung und Bildung die ganzheitliche Entwicklung der Kinder.
    Die Tagesschule bietet den Kindern in einer familiären Umgebung ein kindgerechtes, unterstützendes und integratives Betreuungsangebot an. Im Zentrum aller Bemühungen steht das Wohl des Kindes.

    Im Tagesschulangebot wird der sozialpädagogische Auftrag der Schule, die Kinder in der Sozialkompetenz zu fördern, weitergeführt. Das Bewusstsein, in einer Gemeinschaft zu leben und sich zu integrieren, wird durch die gemeinsam verbrachte Freizeit vertieft. Das Tagesschulangebot bietet Raum für soziale Lernprozesse. Die Durchmischung der Kindergruppen fördert die Integration anderssprachiger Kinder.

    Das pädagogische Konzept der Tagesschule zeigt die pädagogischen Grundsätze des Zusammenlebens auf und gibt Betreuungspersonen und den Kinder Orientierung und Sicherheit. Das pädagogische Konzept wird regelmässig evaluiert.

    Zusätzlich liegt ein Konzept zum professionellen Umgang mit Nähe und Grenzen vor, das einen Beitrag zur Prävention von Grenzverletzungen leistet, sowie die Betreuungspersonen in der Schaffung einer Vertrauensbasis für den Kontakt zu den Kindern unterstützt. Das Konzept wird regelmässig evaluiert.

    7. Angebot
    7.1. Betreuungsangebot
    Es werden eine kindergerechte Freizeitgestaltung, ein Morgenessen, ein Mittagessen und eine Zwischenverpflegung sowie eine Aufgabenbegleitung angeboten.

    Aufgabenbegleitung: Die Kinder erledigen ihre Aufgaben nachmittags in der Tagesschule. Es stehen ihnen ein ruhiger Raum und Zeit zur Verfügung. Die Betreuenden begleiten die Kinder und unterstützen die selbständige und eigenverantwortliche Erledigung der Aufgaben.

    Freizeitbetreuung: Den Kindern stehen Zeit und Raum zum Spielen, zum Bewegen, zum Werken und zum Zurückziehen zur Verfügung. Die Betreuenden unterstützen die Kinder beim Realisieren von Ideen, ermöglichen naturnahe Erlebnisse und soziale Erfahrungen.

    Mahlzeiten: Die Mahlzeiten werden von den Kindern und den Betreuungspersonen gemeinsam eingenommen. Die Kinder helfen bei den anfallenden Arbeiten rund um die Mahlzeiten mit. Das Nahrungsmittelangebot ist nach anerkannten Ernährungsgrundsätzen zusammengestellt, ist abwechslungsreich und kindgerecht.

    Gesundheitsförderung: Den Kindern wird der verantwortungsbewusste Umgang mit der eigenen Gesundheit vorgelebt, damit für sie gesundheitsfördernde Verhaltensweisen (Ernährung, Bewegung, soziale Kontakte) alltäglich werden.

    Ältere Schülerinnen und Schüler: Für die älteren Schülerinnen und Schüler (insb. ab Zyklus 3) kann ein speziell auf sie ausgerichtetes Betreuungsangebot durchgeführt werden.

    7.2. Konstanz des Angebotes
    Dem Gemeinschaftserlebnis in der Gruppe wird grosser Wert beigemessen. Damit die Kinder ihren Platz finden und sich ein gutes soziales Klima entwickeln kann, wird eine grösstmögliche Konstanz in den Kindergruppen und bei den Betreuungspersonen angestrebt. Die Anmeldung ist daher für ein Schuljahr verbindlich.

    8. Zusammenarbeit, Team
    8.1. Zusammenarbeit
    Die Leitung der Tagesschule arbeitet eng mit den Schulleitungen zusammen. Die Betreuungspersonen und die Leitung pflegen den Austausch mit den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen und stehen für Fragen zur Verfügung.

    Eine gute Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist die Grundlage für eine optimale Betreuung und Förderung der Kinder. Leitung und Team legen Wert auf eine transparente Haltung gegenüber den Erziehungsberechtigten. Diese sind jederzeit willkommen in der Tagesschule. Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten am jährlich stattfindenden Elternanlass und durch die quartalsweisen Elternbriefe. Für persönliche Anliegen können die Erziehungsberechtigten ein Gespräch verlangen.

    Die Tagesschule arbeitet ausserdem mit der Schulsozialarbeit, dem Sozialdienst, den familienergänzenden Betreuungseinrichtungen und mit anderen Institutionen der Gemeinde zusammen.

    8.2. Team
    Das Team der Tagesschule setzt sich engagiert und motiviert für die Qualität des Angebotes ein. In Teamarbeit wird das pädagogische Konzept umgesetzt.

    Die Gemeinde ist zuständig für die Ausbildung des Personals an der Tagesschule, damit die Mitarbeitenden die notwendigen Kompetenzen erlangen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Leitung definiert die Anforderungen und organisiert die Massnahmen.

    III. Rechtlicher Teil

    9. Kantonale Vorschriften
    Im Übrigen gelten die Vorgaben des Volksschulgesetzes und der Tagesschulverordnung des Kantons Bern.

    10. Genehmigung
    Die Zentralschulkommission hat das Betriebskonzept gestützt auf Art. 8 Abs. 3 Bst. a des Reglements über die Tagesschule genehmigt. Mit Inkrafttreten dieses Betriebskonzepts wird die Fassung vom 12. Dezember 2008 ersatzlos gestrichen.
    Am 9. Juni 2010 genehmigte die Zentralschulkommission Änderungen des Betriebskonzepts.

    Die 1. Teilrevision des Betriebskonzepts wurde an der BIKO-Sitzung vom 30. April 2014 genehmigt. Der Gemeinderat genehmigte am 16. Juni 2014 das Finanzielle. Die 1. Teilrevision tritt auf das Schuljahr 2014/2015, d.h. per 1. August 2014, in Kraft.

    Die 2. Teilrevision des Betriebskonzepts wurde an der BIKO-Sitzung vom 29. April 2015 genehmigt. Die 2. Teilrevision tritt auf das Schuljahr 2015/2016, d.h. per 1. August 2015, in Kraft.

    Die Totalrevision des Betriebskonzepts wurde an der BIKO-Sitzung vom 29. April 2020 genehmigt und tritt auf das Schuljahr 2020/21, d.h. per 1. August 2020, in Kraft.

    Die Totalrevision des Betriebskonzepts wurde an der BIKO-Sitzung vom 21. November 2024 genehmigt und tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.

    Münchenbuchsee, 01. Dezember 2024

    BILDUNGSKOMMISSION
    Präsident                                           Sekretariat

    sig. Patrick Imhof                              sig. Heidi Albisser